Anmerkungen (13.07.1400)
„Markgraf Jobst befiehlt allen Zöllnern, die Städte Frankfurt, Berlin, Brandenburg sowie alle übrigen Städte mit ungebührlichen Zollabgaben nicht zu beschweren.“
Siehe auch:
Heffter, Moritz Wilhelm: Potsdam erhält im Jahre 1400 die Zusicherung vom Markgraf Jobst, keinen ungebührlichen Zöllen unterworfen zu werden. In: MVGP.- A. F. Bd. 2, Nr. LXXXI, 1866, S. 461 – 464