Anmerkungen (05.04.1317) und Anmerkungen (28.02.1919): Unterschied zwischen den Seiten

Aus Potsdam-Chronik
(Unterschied zwischen Seiten)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
de>Stuewe
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
de>WikiSysop
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Auf diese Urkunde geht offensichtlich auch die für 1317 bezogene Aussage zurück „Erwähnung Potsdams als ´Oppidum mit Brücke`“. Samuel Gerlach verweist darauf als erster: In einem Brief von Markgraf Waldemars wird erstmals eine Brücke genannt.
'''Ortstatut zur Verhütung der Verunstaltung des Stadtbildes von Potsdam'''


(Vgl. Gerlach, Samuel M.: Collectaneen in: MVGP.- N. F.Teil 3, Bd. 8 Nr. 273, 1883, S. 45)
''Die Stadtverordneten von Potsdam haben in ihrer Sitzung vom 28. Februar 1919 ein '''Ortsstatut zur Verhütung der Verunstaltung des Stadtbildes von Potsdam''' beraten und beschlossen, das in Kraft treten soll, wenn das sogenan. "Publikandum" aufgehoben und die Baupolizei an die Stadt übergeben wird. Bei der allgemeinen Bedeutung welche die Erhaltung des Stadtbildes von Potsdam für die preußische künstlerische Kultur im engeren und die deutsche im weiteren Sinn hat, werden wir auf die Angelegenheit eingehender zurück kommen.''


Nachfolgende Autoren übernehmen diese Aussage:
''Es ist nicht das erste Mal, daß ein solches Ortsstatut von den Potsdamer Stadtverordneten beraten und beschlossen wurde. Schon vor einigen Jahren waren diese um den Schutz der Stadt gegen bauliche Verunstaltungen bemüht; das damals beschlossene Ortsstatut fand jedoch nicht die Genehmigung des Regierungs-Präsidenten, da es in einigen Bestimmungen nicht der Entschiedenheit des unter dem 31. Aug. 1787 auf Veranlassung Friedrich Wilhelms II. vom Oberhofbauamtsdiretorium erlassenen "Publikandums" entsprach. Die Weiterverfolgung der Angelegenheit wurde dann durch den Krieg unterbrochen, bis sie nunmehr wieder aufgenommen und zum guten Ende geführt wurde.''


Haeckel, Julius: Geschichte der Stadt Potsdam, 1912, S. 11;
Deutsche Bauzeitung, Nr. 20/1919, S. 99
 
Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil III Havelland, hrsg. v. Lieselott Enders, 1972, S. 293;
 
Lieselott Enders verweist des weiteren auf die erstmals urkundlich belegte Schreibweise von Potsdam als „Postamp“. (Vgl. ebenda, S. 292)
 
Fellien, Hermann: Zwischen Küssel, Kiez und Kiewitt, 1975, S. 12, 21, 22 u. Anl. 2;
 
Mielke, Friedrich: Potsdamer Baukunst - Das klassische Potsdam, Frankfurt/Main-Berlin 1981, S. 383 u. 388;
 
Mielke spricht zudem von 1317 als dem Jahr, in dem Potsdam erstmals als Stadt erwähnt worden sei. (Vgl. ebenda, S. 388)
 
Geisler, Horst; Grebe, Klaus: Poztupimi – Potstamp – Potsdam: Ergebnisse archäologischer Forschungen. Brandenburg. Landesmuseum für Ur- u. Frühgeschichte, Potsdam, 1993, S. 66;
 
Potsdam. Daten und Ansichten zur Geschichte der Stadt Potsdam, Potsdam-Museum, Potsdam 1993, S. 15

Version vom 18. März 2015, 19:15 Uhr

Ortstatut zur Verhütung der Verunstaltung des Stadtbildes von Potsdam

Die Stadtverordneten von Potsdam haben in ihrer Sitzung vom 28. Februar 1919 ein Ortsstatut zur Verhütung der Verunstaltung des Stadtbildes von Potsdam beraten und beschlossen, das in Kraft treten soll, wenn das sogenan. "Publikandum" aufgehoben und die Baupolizei an die Stadt übergeben wird. Bei der allgemeinen Bedeutung welche die Erhaltung des Stadtbildes von Potsdam für die preußische künstlerische Kultur im engeren und die deutsche im weiteren Sinn hat, werden wir auf die Angelegenheit eingehender zurück kommen.

Es ist nicht das erste Mal, daß ein solches Ortsstatut von den Potsdamer Stadtverordneten beraten und beschlossen wurde. Schon vor einigen Jahren waren diese um den Schutz der Stadt gegen bauliche Verunstaltungen bemüht; das damals beschlossene Ortsstatut fand jedoch nicht die Genehmigung des Regierungs-Präsidenten, da es in einigen Bestimmungen nicht der Entschiedenheit des unter dem 31. Aug. 1787 auf Veranlassung Friedrich Wilhelms II. vom Oberhofbauamtsdiretorium erlassenen "Publikandums" entsprach. Die Weiterverfolgung der Angelegenheit wurde dann durch den Krieg unterbrochen, bis sie nunmehr wieder aufgenommen und zum guten Ende geführt wurde.

Deutsche Bauzeitung, Nr. 20/1919, S. 99